- 6408 - 1340. Februar 15. Breslau (gesch. u. geg.). an dem nestin dinstage noch sente Valentinis tage. Bolezlaw, Hzg v. Slezien u. Herr zu Legnicz, bek., daß seine getreuen Mannen, her Stephan v. Parchewicz, her Merbothe vom Hain, her Hannus von der Wede [Lat. de Reste, vgl. Cod. dipl. Sil. XXIX, S. 232], her Niclaus Rotkirche, Ulrich v. Sifredisdorf (Seifersdorf), Hannus Salomon u. Pecz v. Swobisdorf (Schwobsdorf) als Recht finden v. Schowmberg (Schauenburg), Komtur zu der Olzin (Kl. Oels, Kr. Ohlau) [Vgl. Reg. 5945], u. die Schulzen "uf dem eygin czur Olzin" (d. h. innerhalb des Eigenbesitzes der Johanniterkommende Kl. Oels, die eine ganze Anzahl Dörfer umfaßte) [Vgl. Stehr, Chronik der Maltheserkommende Kl. Oels S. 55] erklärt haben, daß die Schulzen ihre Hufen u. ihre Lehen nach der Hufenzahl in den Dörfern nehmen sollen, wie es seit der "besaczunge" (d. h. Aussetzung nach deutschem Recht) i. ihren Hantfesten steht, ohne das, was der Schulze an Erbe (Eigengut) unter dem Pfluge hat. Will ein Schultheiß eine Hufe oder mehr oder weniger oder ein Lehn von seinem Gerichte verkaufen oder dazu kaufen, so muß der Komtur v. Kl. Oels dieses Erbe u. Lehn leihen (d. h. verreichen); verkauft aber oder kauft ein Bauer oder ein anderer ein zinshaftes Gut, das in das Gericht (d. h. zum Schulzengut) gehört, so soll der Schultheiß es leihen; will dieser jedoch dabei den darauf haftenden Zins dieses Teilgutes mehren oder mindern, darf es nur mit des Komturs Willen geschehen. Besitzt ein Bauer ein Lehn oder Erbe, das zum Gericht gehörte, u. will er es verkaufen oder kaufen, so darf nur der Komtur beides reichen. Die Kretschame in den Dörfern innerhalb dieses Eigens verreicht nur der Komtur. Bresl. Staatsarch. Rep. 135 D 6. Abschr. d. 19. Jahrh. v. Orig. i. Prager Johanniter-(Großpriorats)arch. m. d. hzgl. Reitersiegel nebst Rücksiegel. Eine Abschr. d. 18. Jahrh. ebend. Rep. 135 D 277 (Kl. Oelser Privilegienbuch), S. 31/32. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |